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Bundesregierung auf Abwegen?

Post 05. Dezember 2015 By In 2015

Die Charta der Vereinten Nationen wurde 1945 in der Konferenz von Jalta zustande gebracht und am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Heute gehören den Vereinten Nationen 193 Staaten an. Die Charta ist ein völkerrechtlicher Vertrag und für alle Mitglieder bindend. In der Präambel dieser internationalen Organisation, die sich wegen der monströsen Ereignisse in Verbindung mit den beiden Weltkriegen gebildet hat, heißt es unmissverständlich, dass „künftige Geschlechter vor der Geisel des Krieges zu bewahren“ sind.

Darüber hinaus wurde der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag auf der Grundlage des Römischen Statuts am 17.07.1998 erschaffen. Zwischen den Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof, der seine Arbeit am 01.07.2002 aufnahm, besteht ein Kooperationsabkommen. Die damaligen beiden deutschen Staaten traten am 18.09.1973 den Vereinten Nationen bei. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs wurde am 11.12.2000 von der BRD ratifiziert.

Unter der Überschrift: „Ablehnung des IStGH“ ist auf Wikipedia (Stand: 04.12.2015) zu lesen:

„Härtester Gegner des IStGH sind die ...

USA. Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, aber noch im selben Jahr die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. […] Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.“

Unter anderem mit seinem legendären Ausspruch: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“ schrieb Willy Brandt Geschichte. Die aktuell von unserer Bundesregierung beschlossenen Aktivitäten passen nicht zu Brandts Vision. Im Gegenteil, fast unbemerkt arbeiten Kräfte innerhalb der Regierung an der Aushebelung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Unser Bundespräsident versucht dem Volk diese Entwicklung zu „verkaufen“, indem er anbringt, Deutschland müsse mehr „Verantwortung“ übernehmen. Dabei ist doch der Artikel 26 unseres Grundgesetzes eineindeutig. Mein Sohn erhielt zu seinem 18. Geburtstag Post von der Bundeswehr, darin hieß es: „Auslandseinsätze aktuell zu den wichtigsten Aufgaben der Bundeswehr gehören.“ und die Bundeswehr „einer der größten Arbeitgeber Deutschlands“ ist. Wenn es sich so verhält, läuft hier etwas komplett schief.

Damit die Menschen nie wieder einen solchen Wahnsinn, wie die Weltkriege gebracht haben, erleben müssen, haben sich wertvolle und überlebenswichtige Strukturen gebildet. Betrachtet man die Lage in Afghanistan, dem Irak, Libyen und Syrien, wurde das Ziel verfehlt. Es ist nicht zu akzeptieren, dass unsere Bundesregierung die international getroffenen Vereinbarungen missachtet.

Das Handelsblatt schreibt in seinem Morning Briefing vom 04.12.15: „der Bundestag folgt der Regierung und schickt 1.200 Bundeswehrsoldaten in den Syrien-Krieg, wissend, dass der Konflikt so nicht gelöst, sondern verschärft wird. Die Solidarität mit dem Terror-Opfer Frankreich, so wird unter der Hand von Regierungsmitgliedern argumentiert, ließe uns Deutschen keine andere Wahl. Man könnte es auch so formulieren: Wir bomben nicht für den Frieden in Nahost, sondern für den Erhalt der deutsch-französischen Freundschaft.“

Ich möchte diesen Text mit den niedergeschriebenen Zielen der Vereinten Nationen beenden. Ich habe diesen Inhalt der Homepage der „Bundeszentrale für politische Bildung“ entnommen (http://www.bpb.de/…/vereinte-na…/48577/ziele-und-grundsaetze). Für mich stehen die Entscheidungen unserer Bundesregierung im Widerspruch zu diesen Zielen.

„Die zentralen Ziele der Vereinten Nationen sind im ersten Kapitel der Charta aufgelistet:

  • Weltfrieden und internationale Sicherheit wahren
  • friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten
  • Verzicht auf Gewaltanwendung
  • Gleichheit und nationale Souveränität aller Staaten achten freundschaftliche Zusammenarbeit zur Friedenssicherung fördern
  • internationale Zusammenarbeit fördern, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen
  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion“

Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass diese Mittel zum Tragen kommen. Offensichtlich müssen wir unsere Bundesregierung mit höchster Intensität daran erinnern, dass sich Deutschland diesem Regelwerk verpflichtet hat.

Steffen Henke

Last modified on Sonntag, 24. April 2016 09:39

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